Dr. Justin Grapentin, LL.M.
Dr. Justin Grapentin ist seit Juli 2023 in der Kanzlei Wachenhausen Dienemann Rechtsanwälte tätig. Im Schwerpunkt berät er die Pharma- und Medizinprodukteindustrie zu Fragestellungen im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, im nationalen Erstattungsrecht und dort insbesondere zur Erstattung von Arzneimitteln und Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der GKV sowie im Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Außerdem unterstützt er bei der Vertragsgestaltung und -verhandlungen sowie bei Compliance-bezogenen Fragestellungen.
Vor seiner Tätigkeit in der Kanzlei Wachenhausen Dienemann Rechtsanwälte arbeitete Herr Grapentin mehrere Jahre bei der Ecker + Ecker GmbH, einer renommierten Unternehmensberatung im Gesundheitswesen, in Hamburg als Projektleiter und Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt).
Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und promovierte im Anschluss an das erste Staatsexamen über den zivilrechtlichen Vertragsschluss unter Einbeziehung von Künstlicher Intelligenz. Das Promotionsvorhaben wurde zudem durch eine große deutsche Stiftung gefördert. Nebenbei arbeitete Herr Grapentin zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB in Hamburg, später am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt an der Bucerius Law School und war mehrere Jahre als akademischer Tutor an der Universität Hamburg tätig.
Sein Referendariat durchlief Herr Grapentin am OLG Schleswig und war dem Landgerichtsbezirk Lübeck zugewiesen. Nach seinem Einstieg in das Gesundheitswesen absolvierte er den berufsbegleitenden Studiengang LL.M. (Pharmarecht) an der Philipps Universität Marburg und schrieb seine Masterthesis über einen ausgewählten Aspekt der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel. Er veröffentlicht außerdem regelmäßig Fachartikel.
Herr Grapentin berät auf Deutsch und Englisch.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Herrn Grapentin liegen in folgenden Bereichen:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
Kanzleimitgliedschaft Wachenhausen Dienemann Rechtsanwälte
Persönliches Mitglied des Ausschusses Digitale Zukunft des BPI
INTEGRITAS Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V.
Kanzleimitgliedschaft Wachenhausen Dienemann Rechtsanwälte
Life Science Nord e.V.
Kanzleimitgliedschaft Wachenhausen Dienemann Rechtsanwälte
Förderkreis der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg e.V.
Kanzleimitgliedschaft Wachenhausen Dienemann Rechtsanwälte
Vorträge
Die Entscheidung des OLG Hamburg zu einer Hautarzt-App als Medizinprodukt
Online-Seminar
23. Juli 2024
Life Science Nord
Publikationen
Das neue Medizinforschungsgesetz
Dr. Justin Grapentin, LL.M.
A&R 2024, S.182
Vergütungsbetrachtungsverhandlungen bei Digitalen Gesundheitsanwendungen
Dr. Justin Grapentin, LL.M.
MPJ 3/2024, S. 167 ff.
Begriff des Lieferns von Informationen zu Diagnosezwecken (Klassifizierung einer App) / OLG Hamburg Urt. v. 20.06.2024
Dr. Justin Grapentin, LL.M.
PharmR 8/2024, S. 451 ff